Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information. Verbindliche und tagesaktuelle Angaben zu Förderprogrammen und Gesetzgebung erhalten Sie auf energiefranken.ch, beim Bundesamt für Energie und auf der offiziellen Webseite Ihres Kantons.
Von der Redaktion Eigenheim Rechner | Lesezeit: 8 Minuten

Hagel, Sturm, Blitzschlag -- eine Solaranlage ist den Elementen ausgesetzt. In der Schweiz ist die Versicherung glücklicherweise gut geregelt, doch es gibt Unterschiede zwischen den Kantonen, die Sie kennen sollten. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Ihre PV-Anlage richtig absichern.

Kantonale Gebäudeversicherung: Die Grundabsicherung

In 19 von 26 Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und wird durch eine kantonale Anstalt (Gebäudeversicherungsanstalt, GVA) betrieben. Diese deckt automatisch Feuer- und Elementarschäden ab -- dazu gehören Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch und Schneedruck. Sobald Ihre Solaranlage fest mit dem Gebäude verbunden ist (Aufdach- oder Indach-Montage), gilt sie als Gebäudebestandteil und ist mitversichert. Sie müssen die Anlage allerdings als Wertvermehrung melden, damit die Versicherungssumme angepasst wird.

Die sieben Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung sind Genf, Wallis, Tessin, Uri, Schwyz, Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Dort müssen Sie eine private Gebäudeversicherung abschliessen, die Ihre Solaranlage einschliesst.

Welche Schäden sind durch die GVA gedeckt?

Die kantonale Gebäudeversicherung deckt typischerweise:

Zusätzliche Versicherungen: Allgefahren und Ertragsausfall

Die Gebäudeversicherung deckt nicht alles. Für einen umfassenden Schutz empfiehlt sich eine Allgefahrenversicherung (auch Solaranlagen-Versicherung genannt). Sie schliesst zusätzlich ein:

Die Jahresprämie für eine Allgefahrenversicherung beträgt CHF 80 bis CHF 200 für eine 10-kWp-Anlage. Anbieter wie Helvetia, AXA, Mobiliar oder Zurich bieten solche Policen an. Einige Solarinstallateure vermitteln die Versicherung direkt beim Kaufabschluss.

Meldepflicht: Was Sie nach der Installation tun müssen

Melden Sie Ihre Solaranlage innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme bei Ihrer Gebäudeversicherung an. Geben Sie den Neuwert der Anlage inklusive Montage an. Die GVA passt daraufhin die Versicherungssumme an, und die Prämie erhöht sich geringfügig. Unterlassen Sie die Meldung, riskieren Sie im Schadenfall eine Unterversicherung -- die GVA kürzt die Entschädigung dann proportional.

Schadenfall: So gehen Sie vor

Bei einem Schaden an Ihrer Solaranlage sollten Sie folgende Schritte einhalten:

Die Bearbeitungszeit bei kantonalen Gebäudeversicherungen beträgt in der Regel ein bis vier Wochen. Bei einer Allgefahrenversicherung übernimmt der private Versicherer die Koordination.

Praxistipp: Versicherungskosten in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen

Rechnen Sie die jährlichen Versicherungsprämien (CHF 100 bis CHF 200) in Ihre Kostenanalyse ein. Zusammen mit dem Wechselrichterersatz und gelegentlicher Wartung belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf CHF 300 bis CHF 500. Selbst mit diesen Kosten bleibt die Solaranlage eine der rentabelsten Investitionen für Schweizer Eigenheimbesitzer.

Jetzt Ihr Solarpotenzial berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Solar-Rechner und erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.

Zum Solar-Rechner →

Kostenlose PV-Beratung

Unverbindliche Offerte in 3 einfachen Schritten

Ihr Gebäude

Erzählen Sie uns etwas über Ihr Objekt.

50
10100200300400500 m²

Energieverbrauch

Helfen Sie uns, Ihren Bedarf einzuschätzen.

Ihre Kontaktdaten

Für Ihre persönliche Offerte.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für eine kostenlose Beratung.

Schnelle PV-Anfrage

In 30 Sekunden zur Offerte

Danke!

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.