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Von der Redaktion Eigenheim Rechner | Lesezeit: 8 Minuten

Wer ein denkmalgeschütztes Eigenheim besitzt, steht vor einer besonderen Herausforderung: Solarenergie nutzen und gleichzeitig die historische Bausubstanz bewahren. Die gute Nachricht: In der Schweiz ist beides möglich -- dank neuer Technologien und zunehmend kooperativer Denkmalpflegebehörden.

Rechtslage: Denkmalschutz ist in der Schweiz Kantonssache

Anders als in manchen Nachbarländern gibt es in der Schweiz kein einheitliches Denkmalschutzgesetz. Jeder Kanton regelt den Schutz historischer Bauten eigenständig. Das Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes legt seit 2018 fest, dass Solaranlagen auf Dächern grundsätzlich keiner Baubewilligung bedürfen -- ausser in geschützten Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS-Inventar) und auf inventarisierten Baudenkmalern. In diesen Fällen entscheidet die kantonale Denkmalpflege über die Zulässigkeit. Der Trend geht dabei klar in Richtung Ermöglichung: Immer mehr Kantone passen ihre Richtlinien an, um Solaranlagen auch auf geschützten Bauten zu erleichtern.

Kantonale Unterschiede: Von streng bis pragmatisch

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kanton erheblich:

Technische Lösungen für denkmalgerechte Installation

Die Solarindustrie hat in den letzten Jahren Produkte entwickelt, die speziell für historische Gebäude konzipiert sind. Indach-Systeme ersetzen die herkömmliche Dacheindeckung vollständig. Der Schweizer Hersteller Megasol bietet Module in Schieferoptik und Terracotta-Farbe an. SunStyle produziert rahmenlose Glas-Glas-Module, die von Weitem kaum von herkömmlichen Ziegeln zu unterscheiden sind. Eternit Solar integriert PV-Zellen direkt in Faserzement-Dachplatten. Diese Lösungen kosten 20 bis 40 % mehr als Standardinstallationen, bieten aber den Vorteil, dass sie die Dacheindeckung gleich mit erneuern.

Fassaden als Alternative zum Dach

Wenn das Dach nicht in Frage kommt, bieten sich Fassadenanlagen an. Moderne Fassadenmodule gibt es in zahlreichen Farben und Oberflächenstrukturen. Sie lassen sich als vorgehängte Fassadenelemente integrieren, ohne das historische Mauerwerk zu verändern. Der Ertrag einer Südfassade beträgt rund 65 bis 75 % eines optimalen Süddachs. Dafür produzieren Fassadenanlagen im Winterhalbjahr überproportional viel Strom, da die tiefstehende Sonne steiler auf die vertikale Fläche trifft. Der Kanton Bern gewährt für Fassadenanlagen einen zusätzlichen Förderbonus.

So gehen Sie vor: Bewilligungsverfahren Schritt für Schritt

Bei einem geschützten Gebäude empfehlen wir folgenden Ablauf:

Kosten und Förderung bei denkmalgerechten Anlagen

Rechnen Sie mit Mehrkosten von CHF 5'000 bis CHF 12'000 gegenüber einer Standardinstallation gleicher Grösse. Diese Mehrkosten werden teilweise durch höhere kantonale Förderbeiträge und den vollständigen Steuerabzug kompensiert. Einige Kantone gewähren bei denkmalgerechten Lösungen einen erhöhten Fördersatz. Zudem entfallen bei Indach-Systemen die Kosten für eine separate Dacheindeckung -- ein Vorteil, der die Mehrkosten relativiert.

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