In der Schweiz können Sie eine Solaranlage nicht einfach installieren, ohne die Behörden zu informieren. Die gute Nachricht: Für die meisten Aufdach-Anlagen genügt ein einfaches Meldeverfahren -- keine vollständige Baubewilligung. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen und die kantonalen Unterschiede.
Die bundesrechtliche Grundlage: RPG Art. 18a
Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) 2018 gilt schweizweit: Solaranlagen auf Dächern, die genügend angepasst sind, bedürfen keiner Baubewilligung -- sie müssen lediglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. «Genügend angepasst» bedeutet: Die Anlage überragt den First nicht, steht nicht über die Dachfläche hinaus und ist auf die Dachfläche abgestimmt. In der Praxis erfüllen fast alle modernen Aufdach- und Indach-Anlagen diese Kriterien.
Ausnahmen von der vereinfachten Meldepflicht gelten für Gebäude in Schutzzonen von nationaler Bedeutung (ISOS-Inventar), für denkmalgeschützte Bauten und für Fassadenanlagen. Dort ist ein ordentliches Baugesuch erforderlich.
Das Meldeverfahren Schritt für Schritt
Die Meldung einer Solaranlage umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Schritt 1: Einreichung des Meldeformulars bei der Gemeinde oder über das kantonale Baugesuchsportal (z. B. eBau im Kanton Bern, Baubewilligungssystem im Kanton Zürich). In vielen Kantonen geht das inzwischen vollständig digital.
- Schritt 2: Beilagen: Situationsplan, Dachaufsicht mit Modulbelegung, Schnittzeichnung, Datenblatt der Module, Foto der bestehenden Dachfläche.
- Schritt 3: Die Baubehörde prüft die Meldung innerhalb von 30 Tagen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Meldung als akzeptiert.
- Schritt 4: Parallel dazu: Netzanschlussgesuch beim lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB). Dieser prüft die Netzkapazität und genehmigt den Anschluss.
Ihr Installateur übernimmt in den meisten Fällen sämtliche Formalitäten. Die Kosten für die Baumeldung betragen CHF 100 bis CHF 500 je nach Gemeinde.
Kantonale Besonderheiten im Überblick
Obwohl das Bundesrecht den Rahmen vorgibt, haben die Kantone Spielraum bei der Umsetzung:
- Kanton Zürich: Meldepflicht für alle Anlagen, die genügend angepasst sind. Grössere Fassadenanlagen und Anlagen in Kernzonen erfordern eine Baubewilligung.
- Kanton Bern: Seit 2022 gelten vereinfachte Regelungen: Aufdach-Anlagen sind meldepflichtig, die Bearbeitung erfolgt über das Portal eBau. Bearbeitungszeit: 10 bis 20 Werktage.
- Kanton Aargau: Sehr solarfreundlich. Meldung genügt für alle Dachanlagen. Die Gemeinde hat 30 Tage Einspruchsfrist.
- Kanton Luzern: Meldepflicht mit Plandokumentation. In Ortsbildschutzgebieten gelten zusätzliche gestalterische Anforderungen.
- Kanton Waadt: Meldepflicht für Anlagen bis 600 m² Modulfläche. Grössere Anlagen benötigen eine Baubewilligung.
- Kantone Wallis und Tessin: Etwas strengere Anforderungen in touristisch sensiblen Gemeinden. Vorabklärung mit der Gemeinde empfehlenswert.
Meldung bei Pronovo: Voraussetzung für die Einmalvergütung
Unabhängig von der Baumeldung muss Ihre Anlage bei Pronovo registriert werden, um die Einmalvergütung (EIV) zu erhalten. Die Anmeldung erfolgt nach Inbetriebnahme über das Online-Portal pronovo.ch. Folgende Dokumente werden benötigt: Beglaubigungsformular des Installateurs, Inbetriebnahmeprotokoll, Fotos der fertigen Anlage und Bestätigung des Netzbetreibers. Pronovo prüft den Antrag und überweist die Einmalvergütung innerhalb von drei bis sechs Monaten.
Meldung beim Netzbetreiber: Zähler und Einspeisevergütung
Der lokale Verteilnetzbetreiber muss über den geplanten Netzanschluss informiert werden. Für Anlagen bis 30 kVA (entspricht rund 30 kWp) genügt eine vereinfachte Anmeldung. Der Netzbetreiber installiert einen bidirektionalen Zähler, der sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung misst. Die Kosten für den Zählerumbau betragen CHF 300 bis CHF 800. Die Rückspeisevergütung wird vom Netzbetreiber separat festgelegt und liegt 2026 bei 8 bis 14 Rappen pro kWh.
Häufige Fehler bei der Meldung vermeiden
Achten Sie auf folgende Punkte, um Verzögerungen zu vermeiden:
- Reichen Sie die Baumeldung rechtzeitig vor Installationsbeginn ein -- in einigen Kantonen ist der Baubeginn erst nach Ablauf der Einspruchsfrist erlaubt.
- Vergessen Sie nicht die Meldung bei der Gebäudeversicherung nach der Installation.
- Stellen Sie sicher, dass das Netzanschlussgesuch parallel zur Baumeldung eingereicht wird, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Bewahren Sie alle Dokumente (Meldebestätigung, Pronovo-Zusage, Inbetriebnahmeprotokoll) sorgfältig auf -- Sie benötigen sie auch für den Steuerabzug.
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