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Von der Redaktion Eigenheim Rechner | Lesezeit: 8 Minuten

In der Schweiz können Sie eine Solaranlage nicht einfach installieren, ohne die Behörden zu informieren. Die gute Nachricht: Für die meisten Aufdach-Anlagen genügt ein einfaches Meldeverfahren -- keine vollständige Baubewilligung. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen und die kantonalen Unterschiede.

Die bundesrechtliche Grundlage: RPG Art. 18a

Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) 2018 gilt schweizweit: Solaranlagen auf Dächern, die genügend angepasst sind, bedürfen keiner Baubewilligung -- sie müssen lediglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. «Genügend angepasst» bedeutet: Die Anlage überragt den First nicht, steht nicht über die Dachfläche hinaus und ist auf die Dachfläche abgestimmt. In der Praxis erfüllen fast alle modernen Aufdach- und Indach-Anlagen diese Kriterien.

Ausnahmen von der vereinfachten Meldepflicht gelten für Gebäude in Schutzzonen von nationaler Bedeutung (ISOS-Inventar), für denkmalgeschützte Bauten und für Fassadenanlagen. Dort ist ein ordentliches Baugesuch erforderlich.

Das Meldeverfahren Schritt für Schritt

Die Meldung einer Solaranlage umfasst in der Regel folgende Schritte:

Ihr Installateur übernimmt in den meisten Fällen sämtliche Formalitäten. Die Kosten für die Baumeldung betragen CHF 100 bis CHF 500 je nach Gemeinde.

Kantonale Besonderheiten im Überblick

Obwohl das Bundesrecht den Rahmen vorgibt, haben die Kantone Spielraum bei der Umsetzung:

Meldung bei Pronovo: Voraussetzung für die Einmalvergütung

Unabhängig von der Baumeldung muss Ihre Anlage bei Pronovo registriert werden, um die Einmalvergütung (EIV) zu erhalten. Die Anmeldung erfolgt nach Inbetriebnahme über das Online-Portal pronovo.ch. Folgende Dokumente werden benötigt: Beglaubigungsformular des Installateurs, Inbetriebnahmeprotokoll, Fotos der fertigen Anlage und Bestätigung des Netzbetreibers. Pronovo prüft den Antrag und überweist die Einmalvergütung innerhalb von drei bis sechs Monaten.

Meldung beim Netzbetreiber: Zähler und Einspeisevergütung

Der lokale Verteilnetzbetreiber muss über den geplanten Netzanschluss informiert werden. Für Anlagen bis 30 kVA (entspricht rund 30 kWp) genügt eine vereinfachte Anmeldung. Der Netzbetreiber installiert einen bidirektionalen Zähler, der sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung misst. Die Kosten für den Zählerumbau betragen CHF 300 bis CHF 800. Die Rückspeisevergütung wird vom Netzbetreiber separat festgelegt und liegt 2026 bei 8 bis 14 Rappen pro kWh.

Häufige Fehler bei der Meldung vermeiden

Achten Sie auf folgende Punkte, um Verzögerungen zu vermeiden:

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