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Von der Redaktion Eigenheim Rechner | Lesezeit: 8 Minuten

Ihr Haus steht schon länger, aber eine Solaranlage war beim Bau kein Thema? Kein Problem. Die Nachrüstung einer PV-Anlage auf bestehende Eigenheime ist heute Routine -- vorausgesetzt, Sie beachten einige Besonderheiten. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Nachrüstung ankommt.

Dachstatik prüfen: Der wichtigste erste Schritt

Anders als beim Neubau, wo die PV-Anlage bereits in der Statikberechnung berücksichtigt wird, muss bei Bestandsbauten die Tragfähigkeit des Dachstuhls separat geprüft werden. Solarmodule inklusive Unterkonstruktion wiegen 12 bis 15 kg pro Quadratmeter. Bei einer 10-kWp-Anlage auf rund 48 m² bedeutet das eine Zusatzlast von 600 bis 720 kg. Die meisten Einfamilienhäuser ab Baujahr 1960 tragen diese Last problemlos, doch bei älteren Gebäuden oder leichten Dachkonstruktionen empfiehlt sich ein Statik-Gutachten. Ein Bauingenieur verlangt dafür CHF 500 bis CHF 1'500. In Bergkantonen wie Graubünden, Wallis oder Uri kommen erhöhte Schneelasten gemäss SIA-Norm 261 hinzu, die eine verstärkte Befestigung erfordern.

Zustand der Dacheindeckung: Sanieren und solarisieren in einem Schritt

Elektroinstallation: Was bei älteren Häusern zu beachten ist

Die Elektroinstallation älterer Häuser entspricht oft nicht den heutigen Anforderungen. Für den Anschluss einer Solaranlage wird ein Wechselstrom-Zählerkasten mit ausreichend Platz benötigt. Bei Häusern mit alter Schraubsicherung (NH-Sicherungen) oder einer Hauptsicherung unter 25 A kann ein Umbau des Zählerkastens nötig sein. Die Kosten dafür betragen CHF 1'500 bis CHF 3'000. Planen Sie gleichzeitig eine Wallbox für Ihr Elektroauto, sollte die Elektroinstallation von Anfang an darauf ausgelegt werden -- das erspart spätere teure Anpassungen.

Der lokale Verteilnetzbetreiber (z. B. EKZ in Zürich, BKW in Bern, CKW in der Zentralschweiz) muss dem Netzanschluss zustimmen. Für Anlagen bis 30 kVA genügt in der Regel eine vereinfachte Anmeldung. Ihr Installateur übernimmt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und die Meldung bei den Behörden.

Förderung und Steuervorteile bei der Nachrüstung

Nachrüstungen profitieren von exakt denselben Förderprogrammen wie Neubauten. Die Pronovo-Einmalvergütung beträgt einer Einmalvergütung gemäss Pronovo-Konditionen. Zusätzlich können Sie die gesamten Investitionskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einer Nachrüstung, die mit einer Dachsanierung kombiniert wird, sind sogar die anteiligen Sanierungskosten steuerlich absetzbar -- ein erheblicher finanzieller Vorteil, den viele Eigenheimbesitzer übersehen.

Verschiedene Kantone bieten Zusatzförderungen: Basel-Landschaft gewährt einen Bonus für Batteriespeicher, Thurgau unterstützt Gesamtsanierungen mit erhöhten Beiträgen, und im Kanton Waadt gibt es Zuschüsse für Fassadenanlagen. Erkundigen Sie sich beim kantonalen Energiefachstellenverzeichnis auf energiefranken.ch nach den aktuellen Konditionen.

Typische Stolperfallen bei der Nachrüstung vermeiden

Aus der Praxis kennen erfahrene Installateure wiederkehrende Fehler:

Zeitplan: Von der Idee bis zum laufenden Solarstrom

Der typische Ablauf einer Nachrüstung in der Schweiz sieht so aus: Nach der Erstberatung und Vor-Ort-Besichtigung (Woche 1 bis 2) erstellt der Installateur die Offerte (Woche 3). Nach Auftragserteilung folgen die Baumeldung und das Netzgesuch (Woche 4 bis 6). Die Montage selbst dauert zwei bis drei Tage. Anschliessend wird der Zähler umgebaut und die Anlage in Betrieb genommen. Die Pronovo-Anmeldung erfolgt nach Inbetriebnahme, die Auszahlung der Einmalvergütung dauert drei bis sechs Monate. Insgesamt vergehen von der Entscheidung bis zum ersten Solarstrom sechs bis zehn Wochen.

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